Aktuelle Corona-Regeln (ab 24.11.2021)

Zudem gilt seit dem 24. November 2021 laut der Handwerkskammer Karlsruhe die folgende Regelung:

Geimpfte und Genesene müssen nun vor Inanspruchnahme der körpernahen Dienstleistung zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

Klicken sie hier für mehr Informationen.

BITTE MACHEN SIE SICH AUSSERDEM MIT UNSERER HYGIENE ROUTINE BEKANNT.

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